Geschützte geographische Angabe (g.g.A.) bedeutet eine enge Verbindung der landwirtschaflichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - wird im Herkunftsgebiet durchlaufen.
Der Bremer Klaben hat eine jahrhunderte lange Tradition, die bis ins Mittelalter zur großen Zeit der Hanse zurückreicht. Die erste urkundliche Erwähnung der "Bremer Klavenbäcker" stammt aus dem Jahre 1593 in Dokumenten des Bremer Rats. Der Warenaustausch mit anderen Hansestädten ermöglichte damit die Zugänglichkeit der Bäcker zu den verwendeten Zutaten.
Seit Dezember 2010 ist der Bremer Klaben von der Europäischen Union mit dem Siegel "geschützte geographische Angabe" versehen worden. Er darf nur noch von Herstellern aus Bremen, Bremerhaven und dem angrenzenden Umland (nach einer behördlichen Kontrolle) hergestellt und gehandelt werden.